Kein Thema hat den Berliner Immobilienmarkt in der letzten Zeit so stark beschäftigt wie der Mietendeckel. Die Ungewissheit über die rechtmäßige Gültigkeit und den Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht bot Stoff für zahlreiche Diskussionen. Nun ist die Entscheidung gefallen. Am 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin für nichtig erklärt
(siehe → Pressemitteilung-zum-Berliner-Mietendeckel).